KLASSE L

Berechtigt zum Fahren von:

Zugmaschinen:
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h 

• mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden:
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
• selbstfahrender Futtermischwagen,

• Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
• bbH max. 25 km/h • auch mit Anhänger

Mindestalter:
Eignung:
Ausbildung
Prüfung




                                                                                                          Angaben ohne Gewähr!