KLASSE L
Berechtigt zum Fahren von:
Zugmaschinen:
• für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
• bbH max. 40 km/h
• mit Anhängern darf max. 25 km/h
gefahren werden:
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
• selbstfahrender Futtermischwagen,
• Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
• bbH max. 25 km/h
• auch mit Anhänger
Mindestalter:
Eignung:
Ausbildung
Prüfung