KLASSE AM

Berechtigt zum Fahren von:

Zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • mit einer Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
  •  Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
  •  bzw. einer Nenndauerleistung bis zu max. 4 kW bei Elektromotoren                                     
  • unser Ausbildungs- und Prüfungsfahrzeug: Roller
Voraussetzungen:
Mindestalter:
Eignung:
Besonderheiten:
Mindestumfang der theoretischen Ausbildung:
Mindestumfang der praktischen Ausbildung:
Grundfahraufgaben:
Theoretische Prüfung:
Praktische Prüfung:
Bekleidung




                                                                                                          Angaben ohne Gewähr!