Theoretische Prüfung
Die theoretische Prüfung kann abgelegt werden wenn:
- Der Führerscheinantrag / Prüfauftrag - den du vorher
beim Strassenverkehrsamt gestellt hast - bei uns in der
Fahrschule vorliegt
- Der vorgeschriebene theoretische Unterricht absolviert wurde
- Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Der Fahrschüler / die Fahrschülerin dem Fahrlehrer zeigt, dass er / sie für die theoretische Prüfung fit ist!
Tipp: Achte auf die Formulierung der Fragen, wie z.B. „ist es erlaubt“, „ist es nicht erlaubt“, dass genaue Lesen ist für die Lösung ausschlaggebend.
Termine
Gültigkeit:
Nicht bestandene Prüfung
Frühzeitige Wiederholung