Theoretische Prüfung


Die theoretische Prüfung kann abgelegt werden wenn:

  • Der Führerscheinantrag / Prüfauftrag - den du vorher beim Strassenverkehrsamt gestellt hast - bei uns in der Fahrschule vorliegt
  • Der vorgeschriebene theoretische Unterricht absolviert wurde
  • Frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Der Fahrschüler / die Fahrschülerin dem Fahrlehrer zeigt, dass er / sie für die theoretische Prüfung fit ist! 

Tipp: Achte auf die Formulierung der Fragen, wie z.B. „ist es erlaubt“, „ist es nicht erlaubt“, dass genaue Lesen ist für die Lösung ausschlaggebend.

Termine
Gültigkeit:
Nicht bestandene Prüfung
Frühzeitige Wiederholung